Nach dänischem Recht müssen wir alle Gäste, die in unseren Hotels übernachten, registrieren. Diese Informationen werden nach 2 Jahren automatisch gelöscht.
Für dänische Staatsbürger gilt :
Gemäß der Passverordnung müssen dänische Gäste mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Wohnort angemeldet sein. Das Hotel verlangt eine Fotodokumentation für die Identitätsdaten.
Sinatur Hotel & Konference verwendet zu diesem Zweck ein elektronisches Protokoll.
Daher benötigen wir von Ihnen als dänischem Staatsbürger Folgendes:
Vollständiger Name
Geburtsdatum
Daueraufenthalt
Dänische Staatsbürger müssen beim Check-in einen Lichtbildausweis vorlegen. Es muss kein Reisepass sein, es kann auch ein Führerschein sein.
Für Ausländerinnen und Ausländer gilt:
In der Durchführungsverordnung Nr. 1206 vom 23. August 2022 über den Zugang von Ausländern nach Dänemark (Durchführungsverordnung über Ausländer) heißt es in § 36, dass der Hotelbetreiber gemäß den Regeln des Gesetzes über personenbezogene Daten ein Verzeichnis aller ankommenden ausländischen Gäste führen muss.
Daher müssen wir von Ihnen als ausländischer Staatsbürger Folgendes verwenden:
Vollständiger Name
Geburtsdatum
Nationalität
Daueraufenthalt
Ankunftsdatum
Abreisedatum (muss beim Check-out angemeldet werden)
Art und Nummer des Reisepasses oder sonstigen Reisedokuments
Bitte beachten Sie jedoch, dass nordische Staatsbürger aus einem anderen nordischen Land als Dänemark vom Besitz eines Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments befreit sind, wenn sie sich in Dänemark aufhalten und Dänemark in ein anderes nordisches Land verlassen. Nordische Staatsbürger können ihre Identität nachweisen, indem sie andere persönliche Dokumente wie einen Führerschein und eine Krankenversicherungskarte vorlegen. Die Registrierung der oben genannten Informationen erfolgt dadurch, dass der Ausländer die Richtigkeit der Informationen persönlich durch Unterzeichnung eines Formulars oder Ähnliches bestätigt. Das Hotel muss zudem durch seine Unterschrift oder seinen Firmenstempel bestätigen, dass die Angaben korrekt sind.
Besondere Informationen über Sie als Übernachtungsgast
Nach dänischem Recht sind wir verpflichtet, alle Gäste, die in unseren Hotels übernachten, zu registrieren. Diese Informationen werden nach 2 Jahren automatisch gelöscht.
Für dänische Staatsbürger:
Gemäß der Passverordnung müssen dänische Gäste mit ihrem vollständigen Namen, ihrem Geburtsdatum und ihrer Wohnadresse angemeldet sein. Das Hotel verlangt einen Lichtbildausweis zur Identitätsprüfung.
Daher benötigen wir als dänischer Staatsbürger die folgenden Informationen von Ihnen:
Vollständiger Name
Geburtsdatum
Ständige Adresse
Dänische Staatsbürger müssen beim Check-in einen Lichtbildausweis vorlegen. Es muss kein Reisepass sein; Es kann auch ein Führerschein sein.
Für ausländische Staatsbürger:
Gemäß der
Verordnung Nr. 1206 vom 23. August 2022 über die Einreise von Ausländern nach Dänemark (udlændingebekendtgørelsen) besagt § 36, dass das Hotel gemäß den Regeln des Gesetzes über personenbezogene Daten ein Verzeichnis aller ankommenden ausländischen Gäste führen muss.
Daher benötigen wir als ausländischer Staatsbürger folgende Informationen von Ihnen:
Vollständiger Name
Geburtsdatum
Nationalität
Ständige Adresse
Datum der Ankunft
Abreisedatum (muss beim Check-out angemeldet werden)
Art und Nummer auf dem Reisepass oder anderen Reisedokumenten
Beachten Sie jedoch, dass nordische Staatsbürger aus einem anderen nordischen Land als Dänemark vom Besitz eines Reisepasses oder anderer Reisedokumente befreit sind, wenn sie sich im Land aufhalten und in ein anderes nordisches Land reisen. Nordische Staatsbürger können sich identifizieren, indem sie andere persönliche Dokumente wie einen Führerschein und eine Krankenversicherungskarte vorlegen. Die Registrierung der oben genannten Informationen erfolgt, indem der Ausländer die Richtigkeit der Informationen persönlich durch Unterzeichnung eines Formulars oder Ähnliches bestätigt. Das Hotel muss die Richtigkeit der Angaben auch durch Unterschrift oder Stempel mit dem Firmensiegel bestätigen.